Neue Pflegetalk-Folge: Einblicke in die Zukunft der Pflegebranche mit Boris Velter

Wir freuen uns, Ihnen einen exklusiven Einblick in unsere neueste Pflegetalk-Sendung vom 18.8.23 zu geben! In dieser hochkarätigen Diskussionsrunde haben wir wichtige Themen rund um die Krankenhausreform und die Pflegebranche beleuchtet.

Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V. ehrt die besten Auszubildenden

Gestern wurden vom LFB (Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V.) die Besten der Besten Auszubildenden geehrt. Unsere ehemalige Auszubildende Frau Sabine Winter durfte daran teilhaben.

Frau Staatssekretärin Bettina Brück, Frau Sabine Winter und der Präsident des LFB Herr Dr.-Ing. Horst Lenz., Dr. Thomas Seither, Vizepräsident des LFB.

Posted
AuthorJan Schabbeck

Streit mit dem Nachbarn

Nachbarschaftliche Verhältnisse bergen oft ein hohes Konfliktpotenzial. Was kann ich meinem Nachbarn verbieten und was muss ich im Gegenzug dulden? Bäume und Hecken: Große Bäume und Hecken sorgen nicht immer und überall für Begeisterung. Vor allem der Schattenwurf, herunterfallendes Laub und Äste können den Nachbarn stören.

Posted
AuthorJan Schabbeck

Streit mit dem Nachbarn

Nachbarschaftliche Verhältnisse bergen oft ein hohes Konfliktpotenzial. Was kann ich meinem Nachbarn verbieten und was muss ich im Gegenzug dulden? Bäume und Hecken: Große Bäume und Hecken sorgen nicht immer und überall für Begeisterung. Vor allem der Schattenwurf, herunterfallendes Laub und Äste können den Nachbarn stören.

Posted
AuthorJan Schabbeck

Pfalz Cup 2022 am 7. März für die besten Regional-Teams

Aus der Pfalz kommt nicht nur sehr guter Wein, sondern auch innovative Geschäftsideen. Im Jahr 2022 richtet die Industrie- und Handelskammer Pfalz ein Event für die besten regionalen Teams aus. Beim Regio-Cup Pfalz am 7. März treten die TOP Pfälzer Teams aus der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase an - pandemiebedingt natürlich online.

Schon im vergangenen Jahr hätte es soweit sein sollen, doch Corona funkte dazwischen. Dieses Jahr wird er Realität: Beim Pfalz Cup werden am 7. März 2022 die erfolgreichsten Pfälzer Teams der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase online in den Ring steigen. Jedes Tam hat etwa drei Minuten Zeit, um in einem Kurzpitch seine Geschäftsidee zu präsentieren. Initiator Dr. Marius Melzer, Gründungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Pirmasens, freut sich ganz besonders auf die spannenden Geschäftsideen, die sich die Teams aus Schüler:innen und Auszubildenden bei JUGEND GRÜNDET ausgedacht und in einem Businessplan ausgearbeitet haben.

Der Regio-Cup Pfalz wird pandemiebedingt online stattfinden ( Einwahllink ). Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr. Im Anschluss an die Pitches der Teams wird Herr Krämer von der Vorax-IT gegen 16:45 Uhr einen Vortrag über seine Erfahrungen beim Aufbau seines Unternehmens halten. Nach der Jurysitzung und dem individuellen Feedback für die Kandidaten wird gegen 18:10 Uhr die Siegerehrung stattfinden.

Ende September waren erst die besten Pfälzer Teilnehmer aus dem JUGEND GRÜNDET Wettbewerbsjahr 2020/21 geehrt worden. Da pandemiebedingt im Frühjahr 2021 kein Präsenzevent möglich gewesen war, wurden sie mit Urkunden geehrt. Die fröhlichen vier Gewinner:innen waren Leah Becker, Ronja Dietrich, Liam Hocke und Stephanie Masser  von der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft in Rodalben. Ihre Idee: "SpaSafe" - eine Produktkombination aus Handcreme und Desinfektionsmittel, abgefüllt in einem Fläschchen mit zwei getrennten Kammern. Wie die meisten Teilnehmenden hatten sie gut ein Schulhalbjahr jede Woche an ihrem Businessplan gefeilt, unterstützt wurden sie dabei von Oberstudienrat Christoph Nauerz.

Für Dr. Marius Melzer für die Pfalz, ist der Pfalz Cup ein echtes Herzensthema: "Die Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge kommt in Schulen oft zu kurz – dieser Wettbewerb vermittelt wichtige Kenntnisse auf spielerische Weise. Die Begeisterung, mit der das Team SpaSafe weiter an seinem Produkt arbeitet, ist einfach ansteckend."

https://www.jugend-gruendet.de/

2. WEBINAR ZUR IMPFPFLICHT - VON PROFIS FÜR PROFIS

"EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT UND IHRE UMSETZUNG"

Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 16. März 2022 ist somit ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr durchsetzbar und die daraus möglicherweise entstehenden Auswirkungen können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende jedoch mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläutern Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernimmt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am:

  • Mittwoch, den 16.02.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Unter folgendem Link können Sie sich am 16. Februar 2022 in das Webinar einwählen: https://us02web.zoom.us/j/82462183078

Viele weitere Antworten auf wichtige Fragen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht finden Sie außerdem unter www.zusammengegencorona.de

Das vergangene Webinar vom 19.01.2022 können Sie sich hier ansehen:

Gäste zeigen sich angetan von den neuen Räumlichkeiten im Freischwimmer in der Pettenkoferstraße („Altes Hallenbad Nord“)

Nachdem man sich am neuen Standort mittlerweile eingelebt hat und alles so eingerichtet ist, wie es für Mandanten und das Team der VSZ Rechtsanwälte optimal ist, war die Vorfreude auf die Einweihungsfeier groß. Die Herausforderung, die Veranstaltung pandemiekonform durchzuführen wurde angenommen und so gab es ein ausgeklügeltes Hygienekonzept. Aufgrund der großzügigen Örtlichkeit konnten die zahlreichen Besucher unbeschwert gemeinsam den Abend verbringen. Ein Grußwort des kaufmännischen Vorstands der TWL, Dieter Feid, durfte dabei ebenso wenig fehlen wie ein launiger Vortrag von Kooperationspartner Thorsten Müller. Der Geschäftsführer der Freischwimmer GmbH, Josua Knol, bot Führungen durch den Gesamtkomplex der Freischwimmers an, was auf großes Interesse stieß.

Der Dank der beiden Partner der VSZ Rechtsanwälte, RA Jan P. Schabbeck und RA Karsten Mühlsteph, galt darüber hinaus dem gesamten Team VSZ. Von den drei Auszubildenden über das Team des studentisch besetzten Empfangs und die Referendare, die im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung in der Pettenkoferstr. mitarbeiten, bis hin zu allen Angestellten im Vorzimmer und den Anwältinnen und Anwälten. Dank Mayer`s Brauwerk, Getränke Bruch und der Metzgerei Wieland waren Speis & Trank gesichert. Für darüber hinausgehende Inspiration sorgte der kulturelle Teil. Sowohl die Kunst, die an den Wänden der Kanzlei zu bewundern ist – die ausstellende Fotografin war anwesend und gab bereitwillig Auskunft – als auch die Klänge der regional bekannten Saxofonistin Cordula Hamacher, die mit Band angereist war, erfreuten die Gäste.

Neben dem Biergarten, den die VSZ Rechtsanwälte im Innenhof haben, war es vor allem das ehemalige Tauchbecken mit seinen denkmalgeschützten Mosaiken, das die Blicke der Gäste auf sich zog. Auf Panzerglasplatten stehend – unter sich die original Tauchbecken, in denen Michail Gorbatschow mit seinem Pfälzer Gastgeber Helmut Kohl saß – bewundert man die beeindruckenden Mosaiken. Zu den Geschäftszeiten der Kanzlei wird hier an mobilen Arbeitsplätzen gearbeitet.

Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben.
— Jan P. Schabbeck

„Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben“ bringt Jan P. Schabbeck sein klares Bekenntnis zu Ludwigshafen und Rheinland-Pfalz auf den Punkt. „Zu unserem Konzept gehört es auch, kulturelle und karitative Veranstaltungen zu fördern, weshalb wir in der Einladung gebeten hatten, auf Geschenke zu verzichten. Die Spenden, die nach wie vor bei uns eingehen, werden wir auf die beiden Clubs, deren Vorständen wir angehören, aufteilen: den Lions Club Tor zur Pfalz sowie den Round Table 31 Ludwigshafen“ ergänzt Karsten Mühlsteph. „In der Umgebung, mit dem Team und dem Vermieter werden wir künftig noch lieber und leidenschaftlicher Ihre Interessen vertreten“ wollte Schabbeck es sich beim Abschied nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass man gerne gemeinsam mit dem Team und Freunden und Mandanten der Kanzlei schöne Veranstaltungen genießt, aber 98% der Zeit eben doch vor allem eines tut: die Interessen der Mandantinnen und Mandanten hervorragend vertreten. Damit die auch immer wieder gerne in die neuen Räumlichkeiten kommen und sich bestens vertreten wissen.

Posted
AuthorKarsten Mühlsteph

Heute in der Rheinpfalz. »Pflegefachkräfte werden mit Angst großgezogen«, sagt Pflegewirt Thorsten Müller. Er hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck der VSZ Rechtsanwälte ein Fachbuch geschrieben.

Hier gehts zum Artikel: https://www.rheinpfalz.de/lokal/ludwigshafen_artikel,-was-erlaubt-ist-rechtliche-fallstricke-in-der-pflege-_arid,5278630.html?reduced=true

Hier gehts zum Buch: https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/ProduktDetail/praxishandbuch-pflegerecht-buch-978-3-86216-461-5

Posted
AuthorHolger Lehmann

Laufveranstaltungen sind derzeit noch rar gesät. Die Anforderungen an die Laufveranstalter sind verständlicherweise hoch, dennoch wagt es der Ludwigshafener Lauf-Club und lädt traditionell am letzten Freitag im August – in diesem Jahr am 27.8. - zum fünften Ludwigshafener Insellauf in den Stadtpark auf die Parkinsel.

12_Mixed-Teams (Groß).jpg

VSZ ist mit großem Lauf-Team am Start

 

Viele Sponsoren halten der Traditionsveranstaltung, die heuer fünf Jahr alt wird und damit ein kleines Jubiläum feiert, von Beginn an die Treue. So wie beispielsweise die BKK Pfalz, die gemeinsam mit VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner Hauptsponsoren der Veranstaltung sind. „Ohne ihr Engagement wäre eine solche Veranstaltung überhaupt nicht realisierbar“, dankt Saskia Helfenfinger-Jeck, Ressortleiterin Sport beim Ludwigshafener Lauf-Club den beiden Unterstützern. Besonders auch in diesem Jahr gilt ihr Dank der Stadtverwaltung Ludwigshafen mit den unterschiedlichen Bereichen sowie dem TFC Ludwigshafen für die Zusammenarbeit. „Wir sind gespannt auf das neue, pandemiebedingte Konzept. In diesem Jahr starten die vier LäuferInnen als Team und nicht als Staffel. Das steigert ja nochmal das Zusammengehörigkeitsgefühl auf der Strecke“, erklärt Jens Hottel, Referent Unternehmenskommunikation der BKK Pfalz.
„Teil unseres klaren Bekenntnisses zur Pfalz und ganz konkret zur Stadt Ludwigshafen ist es, uns lokal einzubringen, wenn es darum geht, Kultur, Sport und Vereine zu fördern.“ erklärt der namensgebende Partner der VSZ Rechtsanwälte, Jan Schabbeck, seine Überzeugung. „Der Standort im Freischwimmer im Alten Hallenbad Nord am Ebertpark ist für uns auch Ausdruck dessen, dass wir der Stadt unbedingt die Treue halten wollten, als wir uns im vergangenen Jahr nach größeren Räumlichkeiten umgeschaut haben“ betont auch der zweite Partner, der Fachanwalt für Verkehrsrecht Karsten Mühlsteph, die Leidenschaft der beiden Partner für Ludwigshafen. Das Team VSZ freut sich sehr auf die wunderbare Veranstaltung – diejenigen, die mitlaufen ebenso wie alle anderen, die zur Unterstützung selbstverständlich auch dabei sein werden.

Nach der virtuellen Ludwigshafener Insellauf Springtime-Edition, dem Spendenlauf im Südweststadion, den Big Family Games ist der 5. Ludwigshafener Insellauf die bereits vierte Veranstaltung, die der Ludwigshafener Lauf-Club 2021 realisiert.
Coronabedingt warten beim Ludwigshafener Insellauf einige Neuerungen auf die Vierer-Teams. Die Veranstaltung ist in diesem Jahr ein Team-Run, getreu dem Motto „4 Kilometer. 4 Läufer. 1 Team“. Die vier Läufer starten nicht wie bisher als Staffel, sondern stehen gemeinsam an der Startlinie. Entweder läuft das Quartett die vier Kilometer (zwei Runden à zwei Kilometer) durch den idyllischen Stadtpark auf der Parkinsel dann auch zusammen bis ins Ziel oder jeder läuft sein ganz individuelles Tempo. Die Addition aller vier Zeiten ergibt das Resultat. Alle 20 Sekunden geht ein weiteres Team auf die Strecke. Pro Minute starten somit nur 12 Sportler. Aufgeteilt wird das Läuferfeld zusätzlich nochmals in zwei Blöcke. Der Startschuss für den ersten Block fällt um 17.30 Uhr, der für den zweiten um 18 Uhr. Damit ist gewährleistet, dass coronakonform gelaufen wird und ausreichend Abstand zwischen den Vierer-Teams ist.

Da das Hafenfest in diesem Jahr aufgrund der Pandemie erneut abgesagt werden musste, wird das Start-Ziel-Areal in den Norden – auf Höhe des TFC Ludwigshafen – verlegt. „Wir haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, um das Risiko für alle, ob Läufer oder Helfer, auf ein Minimum zu reduzieren“, betont Helfenfinger-Jeck. Dank der Unterstützung durch die Sponsoren – allen voran die BKK Pfalz und VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner – konnte die Startgebühr moderat gehalten werden. Für 7 Euro pro Läufer bzw. 28 Euro pro Team wartet ein umfangsreiches Paket auf die Sportler: Startnummer mit individuellem Transponder für Brutto-/Nettozeit, Insellauf-Magazin, Postversand der Startunterlagen, Urkunde und Ergebnisliste online auf www.br-timing.de, Zielverpflegung, Finishertasche, u.a. mit den berühmten Birkel-Nudeln, Hygienemaßnahmen und Einsteiger-Trainingsplan auf www.ludwigshafener-lc.de.
Die regionalen Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie gelitten haben, liegen dem Ludwigshafener Lauf-Club besonders am Herzen. So wird sich die teilnehmerstärkste Gruppe in diesem Jahr auf einen hervorragenden Grauburgunder aus dem südpfälzischen Impflingen freuen dürfen. Neben Sachpreisen wird eine spezielle Insellauf-Pizza, die eine Pizzeria aus Ludwigshafen-Süd kreiert, unter den Top-Drei ausgelobt.

Selbstverständlich wird auch der 5. Ludwigshafener Insellauf an die jeweils geltende Coronaverordnung angepasst.
Der Dank gilt allen Sponsoren: BKK Pfalz, VSZ Rechtsanwälte, GLOBUS Ludwigshafen-Oggersheim, Sparda Bank Südwest eG, Fotoinitiative Mannheim, Kossmann Laufdesign, Christoph Heller Maler- und Gipserbetrieb, Birkel und 3Glocken, Autohaus Ivancan, Sportbund Pfalz, Prowin, VR Bank Rhein-Neckar, Yasmin Holz Körperwerkstatt, Elektro Nist, Sebamed, Marathon Shop Wiesloch, BioRacer, Restaurant DaMario.

Posted
AuthorHolger Lehmann
CategoriesVeranstaltungen

Es kann schon im Vorfeld viel Ärger vermieden werden, wenn die Anforderungen, welche an eine Schlussrechnung gestellt werden, eingehalten werden. Andernfalls kommt es nicht selten vor, dass die Gegenseite Ihnen vorhält, Ihre Schlussrechnung sei nicht prüffähig. Dies klingt zunächst nicht sonderlich dramatisch. Es ist allerdings so, dass die Gegenseite die Zahlung an Sie mangels prüffähiger Rechnung verweigern kann. Daher gilt es, bei der Rechnungserstellung stets besondere Vorsicht walten zu lassen.

Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.

Beim Abnahmeprotokoll muss stets sorgsam überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat. In dem entschiedenen Fall war es so, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll „im Auftrag“ bzw. mit „i.A.“ unterzeichnet hatte. Der Mitarbeiter des Auftraggebers bringt hierdurch zum Ausdruck, dass er für den Inhalt des Abnahmeprotokolls keinerlei Verantwortung übernehmen wird.

Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.

Gerade im Bereich der Handwerker besteht regelmäßig ein Problem. Sie müssen zuerst Ihre Arbeit erbringen, bevor Sie dafür bezahlt werden. Was nun wenn der Auftraggeber einfach nicht zahlt?

Beispielsweise Sie sind der Fliesenleger und haben für Ihren Kunden das Badezimmer gefliest. Hierfür haben Sie Ihrem Kunden eine Rechnung in Höhe von 5.000,- € gestellt. Diese Rechnung bezahlt Ihr Kunde auch nach mehrfacher Aufforderung nicht.

Meistens ist es an dieser Stelle schon zu spät und Sie können hier nur noch gerichtlich dagegen vor gehen.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Architekt bei der Planung eines Warmdaches detaillierte Angaben zu den Anschlüssen machen muss

(OLG Hamm vom 03.12.2020, Az.: 24 U 14/20)

Beim Hausbau muss man sich mit allerlei Fragen rumschlagen, mit denen man im Zweifel vorher noch nie zu tun hatte. Daher wird die Planung üblicherweise in die Hände von erfahrenen Architekten gelegt.

Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Eine unsachgemäße Planung kann schnell dazu führen, dass der Auftraggeber auf einem Teil, der für die Beseitigung erforderlichen Kosten, sitzen bleibt.

Fotolia_102383859_M.jpg

Der Entscheidung des OLG Hamm lag eine Klage eines Auftraggebers zugrunde. Wegen behaupteter Mängel , sowie Fehlern in der Planung verlangte er eine Erstattung eines Geldbetrages, sowie einen Vorschuss. Das Gericht hat dem Kläger grundsätzlich Recht gegeben. Allerdings wurden hier die fehlerhafte Planung seines Architekten mit berücksichtigt, so dass er in diesem Fall ¼ weniger verlangen konnte, als wenn der Architekt alles ordnungsgemäß geplant hätte.

Das klägerische Anwesen war mit einem sogenannten Warmdach ausgestattet. Ein Warmdach ist ein einschaliges, nicht belüftetes Flachdach und ist die am häufigsten verwendete Dachform hierzulande.

Nun war es so, dass der Architekt nicht detailliert genug geplant hatte welcher Werkunternehmer welche Anschlussarbeiten an den Fensterbereichen hätte vornehmen müssen. Diese sind bei einem Warmdach besonders anfällig, da bei unsachgemäßen Arbeiten leicht ein Feuchtigkeitsschaden entstehen kann.

Es reicht in einem solchen Fall gerade nicht aus, dass der Architekt darauf verweist, dass die Arbeiten durch einen erfahrenen Handwerker durchzuführen sind. Insbesondere dann nicht, wenn mehrere Unternehmer an dieser anfälligen Stelle tätig sind. Hier ist der Architekt gehalten eine Detailplanung zu erstellen, so dass klar ist welcher Unternehmer welche Arbeiten auszuführen hat. Hat der Architekt eine solche Detailplanung nicht durchgeführt, ist dies für den Auftraggeber mit Nachteilen verbunden.

In diesem Fall war das Gericht der Auffassung, dass die fehlerhafte Planung des Architekten mit 25 % ins Gewicht fällt. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Unternehmer trotz der fehlenden Detailplanung hätten erkennen müssen, dass vorliegend erhebliche Fehler durch den an dieser Stelle jeweils vorher tätigen Unternehmer verursacht wurden. Beispielsweise wurde keine Abdichtungsfolie verwendet und diese wurde auch nicht bis an den Fensterrahmen geführt und dort dauerhaft fixiert.

Es ist also nicht auszuschließen, dass in anderen Konstellationen auch mal ein höherer Anteil gerechtfertigt sein kann.

Für den Auftraggeber gilt daher: Achten Sie bei der Planung eines Warmdaches darauf, dass Ihr Architekt Ihnen eine detaillierte Planung überlässt. Andernfalls kann es sein, dass Sie einen Teil der für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten nicht von den ausführenden Unternehmern verlangen können.

Für den Architekten gilt: Planen Sie insbesondere bei Warmdächern an den sensiblen Schnittstellen äußerst sorgsam. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie einen Teil der Kosten für die Beseitigung der Mängel selbst zu tragen haben.

Sie haben Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns jetzt an.