OLG Celle Urteil vom 19.09.2019, Aktenzeichen 6 U 37/19

Beim Abnahmeprotokoll muss stets sorgsam überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat.

AdobeStock_222510441.jpeg

In dem entschiedenen Fall war es so, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll „im Auftrag“ bzw. mit „i.A.“ unterzeichnet hatte. Der Mitarbeiter des Auftraggebers bringt hierdurch zum Ausdruck, dass er für den Inhalt des Abnahmeprotokolls keinerlei Verantwortung übernehmen wird.

Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Der Abnahme kommt entscheidende Bedeutung zu. Durch die Abnahme wird erklärt, dass Sie die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß ansehen. Es ist also elementar wichtig, ob es sich um eine Abnahme des gesamten Bauwerkes oder möglicherweise nur um einen Teil des Bauwerkes handelt.

Lassen Sie hier also stets besondere Vorsicht walten!

Beispielweise kann es sein, dass Sie als Auftragnehmer meinen, die Arbeiten seien vollumfänglich abgeschlossen und eine Gesamtabnahme könne daher erfolgen. Nun erklärt ein Mitarbeiter des Auftraggebers die Gesamtabnahme nur „im Auftrag“. Im Anschluss muss der Auftraggeber dieses Verhalten ausdrücklich genehmigen, damit die Abnahme erfolgt ist. Alternativ kann er jedoch auch Einwendungen gegen die Erklärung „im Auftrag“ abgeben und die Abnahme eben gerade nicht genehmigen.

Nach erfolgter Abnahme ist grundsätzlich auch die Vergütung des Werkes zu leisten. Ebenso ist es mit dem Zeitpunkt der Abnahme Sache des Auftraggebers, möglicherweise vorhandene Mängel zu beweisen. Bis zur Abnahme muss der Auftragnehmer dies nachweisen.

Seien Sie daher nicht voreilig mit dem Unterzeichnen des Abnahmeprotokolls und achten Sie stets darauf, wer (für wen) unterschreibt. Egal auf welcher Seite Sie stehen birgt dies für Sie ein vermeidbares (!) Risiko.

SIE HABEN FRAGEN ZUM THEMA? SPRECHEN SIE UNS JETZT AN.