Nachbarschaftliche Verhältnisse bergen oft ein hohes Konfliktpotenzial.
Was kann ich meinem Nachbarn verbieten und was muss ich im Gegenzug dulden?
Zaun oder Mauer
In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist ein Zaun dann verpflichtend, wenn nur durch ihn eine Gefährdung anderer durch oder aufgrund des eigenen Grundstücks ausgeschlossen werden kann. Dies bedeutet, dass für mögliche Gefahrenquellen von dem eigenen Grundstück aus Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die Höhe und Beschaffenheit können im Bebauungsplan festgelegt sein. In Rheinland-Pfalz ist beispielsweise ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun ortsüblich. Es gilt stets die Rücksichtnahme untereinander, so dass auch Abweichungen möglich sind.