§ 299a StGB wird wohl kommen. Gilt nun etwas anderes in Punkto des Notfallhilfsmitteldepots in der Arztpraxis? Nein! Das Depot war erlaubt und bleibt erlaubt – wenn es denn ein bei der Versorgung von Notfällen bleibt! Genaueres finden sie auf diesem Merkblatt bei unserem Kooperationspartner Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller:
SEMINAR DER VWA BADEN, KARLSRUHE MIT
DIPL. PFLEGEWIRT THORSTEN MÜLLER, M.SC. CASE MANAGEMENT
RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN P. SCHABBECK
AM 22.10.2015
Ziel des Gesetzgebers ist es auch mit dem neues Recht weiter die Schwellen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung zu reduzieren. Das Gesetz gibt den Krankenhäusern weitere Mittel an die Hand mit niedergelassenen Ärzten zusammen zu arbeiten und zudem werden die Möglichkeiten der Krankenhäuser verbessert, was die Leistungserbringung im ambulanten Bereich selbst angeht. Der Workshop wird die neuen Möglichkeiten aufzeigen und sich mit folgenden Änderungen befassen und die Auswirkungen auf die Praxis darstellen:
- Neufassung des Überleitungsmanagements in § 39 SGB V. Welche Verpflichtungen und Chancen ergeben sich für das Krankenhaus?
- Neuerungen bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - unter anderen: Nutzt hier die Terminservicestelle?
- Neuerungen bei der Übergabe von Vertragsarztpraxen - ist der Einstieg des Krankenhauses noch möglich?
- Neuerungen bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren und welche Bedeutung hat der neue Kooperationspartner Kommune?
- Änderungen bei der Delegation ärztlicher Leistungen - welchen Nutzen haben die Vertragsärzte und wie können Krankenhäuser hiervon profitieren?
Der Workshop soll Möglichkeiten aufzeigen die sich insbesondere durch die Verzahnung der unterschiedlichen Entwicklungen der Vergangenheit und der Zukunft für die optimale Positionierung des Krankenhauses ergeben.
Alle Informationen zur Veranstaltung & Anmeldung finden Sie hier als PDF:
VSZ Rechtsanwälte veröffentlicht gemeinsam mit dem Herrn Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller in „die Pflegezeitschrift“ 2015, Seite 370 eine Rezession zur Entscheidung des Landgerichts Görlitz, Az.: 1 O 453/13: „Die omnipräsente Pflegekraft“
Gegenstand der Entscheidung war ein Sturz, den eine damals 84-jährige Altenheimbewohnerin hinnehmen musste, als sie von einer FSJlerin zum Mittagstisch geführt wurde. Das Landgericht Görlitz gab der klagenden Krankenkasse recht und verurteilte die Pflegerin zur Zahlung von 7.000,00 €. In der danach folgenden Diskussion zum Urteil war teilweise davon ausgegangen worden, dass diese Entscheidung das „Ende des freiwilligen sozialen Jahres sei“. Die Rezension von Schabbeck und Müller zeigt auf, dass die Entscheidung eine korrekte Fortschreibung der Regelung zur Beweislast im Punkte des Organisationsverschuldens ist und natürlich das „Ende des freiwilligen sozialen Jahres“ wegen dieser Entscheidung nicht zu befürchten ist.
http://www.pflegezeitschrift.de/