VSZ Rechtsanwälte veröffentlicht gemeinsam mit dem Herrn Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller in „die Pflegezeitschrift“ 2015, Seite 370 eine Rezession zur Entscheidung des Landgerichts Görlitz, Az.: 1 O 453/13: „Die omnipräsente Pflegekraft“
Gegenstand der Entscheidung war ein Sturz, den eine damals 84-jährige Altenheimbewohnerin hinnehmen musste, als sie von einer FSJlerin zum Mittagstisch geführt wurde. Das Landgericht Görlitz gab der klagenden Krankenkasse recht und verurteilte die Pflegerin zur Zahlung von 7.000,00 €. In der danach folgenden Diskussion zum Urteil war teilweise davon ausgegangen worden, dass diese Entscheidung das „Ende des freiwilligen sozialen Jahres sei“. Die Rezension von Schabbeck und Müller zeigt auf, dass die Entscheidung eine korrekte Fortschreibung der Regelung zur Beweislast im Punkte des Organisationsverschuldens ist und natürlich das „Ende des freiwilligen sozialen Jahres“ wegen dieser Entscheidung nicht zu befürchten ist.
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