SEMINAR DER VWA BADEN, KARLSRUHE MIT 
DIPL. PFLEGEWIRT THORSTEN MÜLLER, M.SC. CASE MANAGEMENT
RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JAN P. SCHABBECK 
AM 22.10.2015

Ziel des Gesetzgebers ist es auch mit dem neues Recht weiter die Schwellen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung zu reduzieren. Das Gesetz gibt den Krankenhäusern weitere Mittel an die Hand mit niedergelassenen Ärzten zusammen zu arbeiten und zudem werden die Möglichkeiten der Krankenhäuser verbessert, was die Leistungserbringung im ambulanten Bereich selbst angeht. Der Workshop wird die neuen Möglichkeiten aufzeigen und sich mit folgenden Änderungen befassen und die Auswirkungen auf die Praxis darstellen:
 

  1. Neufassung des Überleitungsmanagements in § 39 SGB V. Welche Verpflichtungen und Chancen ergeben sich für das Krankenhaus?
     
  2. Neuerungen bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - unter anderen: Nutzt hier die Terminservicestelle?
     
  3. Neuerungen bei der Übergabe von Vertragsarztpraxen - ist der Einstieg des Krankenhauses noch möglich?
     
  4. Neuerungen bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren und welche Bedeutung hat der neue Kooperationspartner Kommune?
     
  5. Änderungen bei der Delegation ärztlicher Leistungen - welchen Nutzen haben die Vertragsärzte und wie können Krankenhäuser hiervon profitieren?

 
Der Workshop soll Möglichkeiten aufzeigen die sich insbesondere durch die Verzahnung der unterschiedlichen Entwicklungen der Vergangenheit und der Zukunft für die optimale Positionierung des Krankenhauses ergeben.

Alle Informationen zur Veranstaltung & Anmeldung finden Sie hier als PDF: