Was tun wenn der Handwerker pfuscht? Oft gibt man viel Geld für einen Handwerksbetrieb aus – nicht immer leistet dieser dann aber auch super Arbeit. In diesem Leitfaden werden wir auf die Möglichkeiten des Auftraggebers eingehen, sollte tatsächlich ein Baumangel vorliegen. Was ist ein Baumangel? Was muss ich tun wenn ein Mangel vorliegt? Und wenn der Mangel erst Jahre später auffällt?
Es kann schon im Vorfeld viel Ärger vermieden werden, wenn die Anforderungen, welche an eine Schlussrechnung gestellt werden, eingehalten werden. Andernfalls kommt es nicht selten vor, dass die Gegenseite Ihnen vorhält, Ihre Schlussrechnung sei nicht prüffähig. Dies klingt zunächst nicht sonderlich dramatisch. Es ist allerdings so, dass die Gegenseite die Zahlung an Sie mangels prüffähiger Rechnung verweigern kann. Daher gilt es, bei der Rechnungserstellung stets besondere Vorsicht walten zu lassen.
Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.
Beim Abnahmeprotokoll muss stets sorgsam überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat. In dem entschiedenen Fall war es so, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll „im Auftrag“ bzw. mit „i.A.“ unterzeichnet hatte. Der Mitarbeiter des Auftraggebers bringt hierdurch zum Ausdruck, dass er für den Inhalt des Abnahmeprotokolls keinerlei Verantwortung übernehmen wird.
Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.
Gerade im Bereich der Handwerker besteht regelmäßig ein Problem. Sie müssen zuerst Ihre Arbeit erbringen, bevor Sie dafür bezahlt werden. Was nun wenn der Auftraggeber einfach nicht zahlt?
Beispielsweise Sie sind der Fliesenleger und haben für Ihren Kunden das Badezimmer gefliest. Hierfür haben Sie Ihrem Kunden eine Rechnung in Höhe von 5.000,- € gestellt. Diese Rechnung bezahlt Ihr Kunde auch nach mehrfacher Aufforderung nicht.
Meistens ist es an dieser Stelle schon zu spät und Sie können hier nur noch gerichtlich dagegen vor gehen.