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Herzlichen Glückwunsch zu den hoch verdienten Auszeichnungen von Handelsblatt und Focus! Dass unser langjähriger Kooperationspartner, Herr Steuerberater Eric Renner, top ist wissen wir schon lange. Wir freuen uns, dass das nun erneut bestätigt wurde und gratulieren herzlich .

 
 

Posted
AuthorJan Schabbeck

§ 299a StGB wird wohl kommen. Gilt nun etwas anderes in Punkto des Notfallhilfsmitteldepots in der Arztpraxis? Nein! Das Depot war erlaubt und bleibt erlaubt – wenn es denn ein bei der Versorgung von Notfällen bleibt! Genaueres finden sie auf diesem Merkblatt bei unserem Kooperationspartner Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller:

http://pflegewirt-mueller.de/bibliothek