Auf unserer Schwerpunktseite Familienrecht finden Sie alles zum Thema Scheidung, Trennung & Unterhalt. Wenn Sie nicht wissen, womit Sie anfangen sollen, beginnen Sie am besten mit unseren Artikeln:

Trennung - Was nun? | Ablauf & Kosten einer Scheidung | Die 10 wichtigsten Fragen zur Trennung

 

WARUM VSZ RECHTSANWÄLTE
IM FAMILIENRECHT?

Das Rechtsgebiet des Familienrechts stellt einen der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir sind spezialisiert auf alle Fragen, die das Familienrecht betreffen. Fachwissen sowie Engagement und Einsatzbereitschaft zeichnen uns aus. Dabei ist uns eine schnelle, effektive und vor allem lösungsorientierte Vorgehensweise sehr wichtig. Besonders im Bereich des Familienrechts ist es häufig notwendig, schnell eine Lösung herbeizuführen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist, da nicht selten Kinder involviert sind oder dringend regelungsbedürftige finanzielle Fragen im Raum stehen.

Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht sind die Teilbereiche des Scheidungsrechts sowie Kindes- und Unterhaltsfragen. Wir verstehen es dabei, die Bedürfnisse unserer Mandanten genau herauszuarbeiten.

Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Familienrecht sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

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Ab 01.08.2015 müssen Unterhaltverpflichtete mehr Kindesunterhalt zahlen, da zum 01.08.2015 die Düsseldorfer Tabelle geändert wurde. Diese Änderung beruht auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindesgeldes und des Kinderzuschlages.

So wurden die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder angehoben. Der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist von bisher monatlich 317 € auf 328 € gestiegen, in der 2. Altersstufe von 6 bis 11 Jahren von 364 € auf 376 € sowie in der 3. Altersstufe von bisher 426 € auf 440 €. Der Kindesunterhalt für Volljährige ist von monatlich 488 € auf 504 € angehoben worden.

Das hälftige Kindergeld ist jeweils auf die vorgenannten Beträge anzurechnen.

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 01.01.2016 weiter erhöhen. Zur neuen Tabelle geht es hier: