Ab 01.08.2015 müssen Unterhaltverpflichtete mehr Kindesunterhalt zahlen, da zum 01.08.2015 die Düsseldorfer Tabelle geändert wurde. Diese Änderung beruht auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindesgeldes und des Kinderzuschlages.

So wurden die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder angehoben. Der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist von bisher monatlich 317 € auf 328 € gestiegen, in der 2. Altersstufe von 6 bis 11 Jahren von 364 € auf 376 € sowie in der 3. Altersstufe von bisher 426 € auf 440 €. Der Kindesunterhalt für Volljährige ist von monatlich 488 € auf 504 € angehoben worden.

Das hälftige Kindergeld ist jeweils auf die vorgenannten Beträge anzurechnen.

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 01.01.2016 weiter erhöhen. Zur neuen Tabelle geht es hier: