Viele Arbeitnehmer arbeiten heute regelmäßig von Zuhause aus, im sogenannten „Homeoffice“. Es stellt sich also die Frage, ob beim Arbeiten von Zuhause das Rauchen von Cannabis in den eigenen vier Wänden erlaubt ist.
Beim Arbeiten von Zuhause gelten dieselben Grundsätze, wie auch beim Arbeiten im Betrieb. Das heißt, dass der Arbeitgeber auf der einen Seite verbieten darf, dass während der Arbeitszeit Cannabis konsumiert wird, und auf der anderen Seite, dass der Arbeitnehmer nichts tun darf, was sich nachteilig auf seine Arbeitsleistungen auswirkt.
Beim „kiffen“ während der Arbeit von Zuhause können sich allerdings neben Abmahnung, Kündigung und Co. noch weitere Folgen für das Arbeitsverhältnis ergeben. Viele Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer das Arbeiten von Zuhause erlauben, geben dem Arbeitgeber das Recht, das Homeoffice für die Zukunft zu verbieten. Wenn der Arbeitnehmer also beim „kiffen“ während der Arbeit von Zuhause erwischt wird, könnte der Arbeitgeber in Zukunft neben einer Abmahnung auch das Arbeiten von Zuhause aus untersagen.
Sollte keine Vereinbarung vorliegen, die das Arbeiten von Zuhause regelt, droht dasselbe. In solchen Fällen erlaubt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeiten von Zuhause, weil er darauf vertraut, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Stellt der Arbeitgeber nun fest, dass der Arbeitnehmer dieses Vertrauen dazu benutzt, während der Arbeitszeit Cannabis zu konsumieren, so dürfte das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer zunächst erschüttert sein. Ob in solchen Fällen das Verbot, künftig von Zuhause aus arbeiten zu dürfen, rechtlich möglich ist, hängt von vielen Umständen ab. Es ist daher ratsam, in einem solchen Fall frühzeitig einen Anwalt, idealerweise einen Arbeitsrechtler, zu kontaktieren.
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