Am 15.07.2015 hielt Rechtsanwältin Schumacher bei ISUV, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, in Ludwigshafen eine Vortrag zum Thema „Ehegattenunterhalt – Grundsätze des Trennungs- und des nachehelichen Unterhalts“. 

Auch bei bestem Sommerwetter fanden sich einige Interessierte in der Sozialen Stadt in Oggersheim ein, um sich über eine der am härtesten umkämpften Scheidungsfolgen, dem Ehegattenunterhalt, zu informieren.

Frau Schumacher stellte die Rolle des Unterhalts im Scheidungsverfahren dar und zeigte auf, anhand welcher Grundsätze die Familiengerichte im Streitfall über die Höhe des geschuldeten Unterhalts entscheiden. Mithilfe einiger Beispielsfälle brachte Frau Schumacher den interessierten Zuhörern die Eckpfeiler der Unterhaltsberechnung nahe und zeigte insbesondere das dahinter steckende Konfliktpotential auf.

Grundsätzlich sollen beide Ehegatten gleichmäßig an dem zur Verfügung stehenden Einkommen teilen haben, sog. Halbteilungsgrundsatz.

Frau Schumacher erläuterte anhand welcher Kriterien das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ermittelt wird. So wird beispielsweise in Fällen, in denen der Unterhaltsverpflichtete Angestellter ist, der Durchschnitt der letzten 12 Monate zzgl. vermögenswerter Vorteile sowie abzüglich von Verbindlichkeiten und einer Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen zugrunde gelegt. Zudem erhöht mietfreies Wohnen das unterhaltsrechtliche relevante Einkommen sowohl auf Seiten des Unterhaltsverpflichten als auch beim Unterhaltsberechtigten.

Im Trennungsjahr bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht dabei grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit dahingehend, eine bestehende Tätigkeit auszuweiten oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Im Gegensatz hierzu trifft den Unterhaltsberechtigen ab Rechtkraft der Scheidung aufgrund des Grundsatzes der Eigenverantwortung im Rahmen des nachehelichen Unterhaltes eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, wobei die Rollenverteilung während der Ehe und die konkreten Möglichkeiten der Kinderbetreuung diesbezüglich relevant sind. Frau Schumacher erläuterte in diesem Zusammenhang die Abkehr der Rechtsprechung vom Altersphasenmodell.

Abschließend ging Frau Schumacher auf die Möglichkeit der Herabsetzung bzw. zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ein. Grundlage hierfür ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile. So können Einschränkungen beim tatsächlich erzielten Einkommen trotz vollschichtiger Tätigkeit ehebedingte Nachteile begründen. In der Praxis sind dabei folgende Fallgestaltungen relevant: die Unterhaltsberechtigte kommt nicht mehr in ihren erlernten und früher ausgeübten Beruf zurück oder der Wiedereinstieg wird zwar geschafft, es wird jedoch ein geringeres Einkommen erzielt als vergleichbare andere Personen ohne Berufsunterbrechung.

Im Anschluss bestand die Gelegenheit Frau Rechtsanwältin Schumacher und Herrn Rechtsanwalt Schabbeck Fragen zum Thema zu stellen.