Am Monatsersten war die Geschäftsführung des Bauunternehmens überrascht und geschockt: Die Internet- und Telefonleitung war nicht nutzbar. Die Firma ist jedoch auf Telefon, Fax und E-Mail mit ihrer gesamten Geschäftskommunikation auf einen funktionierenden Anschluss angewiesen. Doch nicht ein technischer Defekt war schuld daran, sondern die Vertragsabteilung des Telekommunikationsanbieters. Diese behauptete, eine Kündigung seitens der Mandantschaft erhalten zu haben, die diese jedoch nicht ausgesprochen hat.
Als alles Bitten nichts half und nicht einmal eine Rufumleitung eingerichtet wurde, musste der Anbieter mit einstweiliger Verfügung des Amtsgerichts Ludwigshafen zur Wiederaufschaltung des Anschlusses gezwungen werden. Immerhin dies setzte der Anbieter innerhalb von wenigen Stunden um. So konnte der Ausfall immerhin auf eine Woche begrenzt werden. Schadensersatz hierfür wird Gegenstand eines weiteren Prozesses sein müssen.