Der Artikel "Kliniken profitieren" zum Thema Entlassmanagement

Das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz unterstreicht die Verpflichtung zum Entlassmanagement. Oft nutzen Krankenhäuser dessen Potenzial noch nicht ausreichend – unzufriedene Patienten und „Drehtür-Effekte“ sind die Folgen. Das neue Gesetz bietet nun eine klare Verpflichtung, aber auch Hilfestellung, wie notwendige Verordnungen realisiert und eine bessere Zusammenarbeit mit Ärzten erreicht werden kann.

Von Jan P. Schabbeck und Thorsten Müller

Zielgruppe
Pflegekräfte aus der ambulanten und stationären Pflege, niedergelassene Ärzte/-innen, Krankenhausärzte, Krankenhausmitarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen aus Sanitätshäuser und Apotheken


Seminarziel
Für die optimale Patientenversorgung ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern notwendig. Andererseits stehen viele Kooperations-modelle im Fokus der Krankenkassen. Immer wieder kommt es zu Regressen oder gar zu Strafverfahren gegen die Beteiligten. Dies wird durch den neuen
§ 299a Strafgesetzbuch noch verschärft.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Entlassungsmangement erlaubt sehr viel Handlungsspielraum.
In diesem Seminar erhalten Sie Rechtssicherheit im Umgang mit Kooperationen: Was ist erlaubt, was ist verboten und was muss getan werden.