Zielgruppe
Pflegekräfte aus der ambulanten und stationären Pflege, niedergelassene Ärzte/-innen, Krankenhausärzte, Krankenhausmitarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen aus Sanitätshäuser und Apotheken


Seminarziel
Für die optimale Patientenversorgung ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern notwendig. Andererseits stehen viele Kooperations-modelle im Fokus der Krankenkassen. Immer wieder kommt es zu Regressen oder gar zu Strafverfahren gegen die Beteiligten. Dies wird durch den neuen
§ 299a Strafgesetzbuch noch verschärft.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Entlassungsmangement erlaubt sehr viel Handlungsspielraum.
In diesem Seminar erhalten Sie Rechtssicherheit im Umgang mit Kooperationen: Was ist erlaubt, was ist verboten und was muss getan werden.