In Deutschland kam es am 1.4.2024 zu einer Gesetzesänderung, die in aller Munde ist: Der Konsum von Cannabis ist nun erlaubt.

Die früher geltenden Gesetze zum Kauf und Besitz von Cannabisprodukten wurden geändert. Außerdem wurden die erlaubten Grenzwerte von THC im Blut für die Teilnahme am Straßenverkehr deutlich angehoben. Doch die Erlaubnis zum Konsum von Cannabis wirft viele Fragen gerade im Hinblick auf den Arbeitsalltag auf:

  • Darf der Arbeitnehmer während der Arbeit Cannabis konsumieren?

  • Darf der Arbeitnehmer „bekifft“ zur Arbeit erscheinen?

  • Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit, auf dem Betriebsgelände oder sogar generell verbieten?

  • Was passiert, wenn der Mitarbeiter doch berauscht zur Arbeit erscheint?

Auf diese Fragen finden Sie in unserer Artikelreihe „Bekifft zur Arbeit? Die Folgen des Cannabisgesetzes für den Job“ eine Antwort.

Grundsätzlich

Zunächst muss beachten werden, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um eine ganz neue Entwicklung in Deutschland handelt. Die Arbeitsgerichte hatten in der Vergangenheit nur ganz selten mit Fällen von „bekifften“ Arbeitnehmern zu tun. Das bedeutet, dass es zum Konsum von Cannabis und den Folgen für den Arbeitsplatz nur sehr wenige Entscheidungen gibt, die entsprechend nur für konkrete Einzelfälle relevant waren. In Zukunft wird der Konsum von Cannabis die Arbeitsgerichte womöglich sehr viel mehr beschäftigen.

Allerdings gibt es sehr umfangreiche Rechtsprechung zum Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz und dem Arbeiten mit Restalkohol. Diese Rechtsprechung wird wohl in weiten Teilen auf den Konsum von Cannabis übertragbar sein, da beide als „Betäubungsmittel“ gelten. Insofern ist das Arbeiten in bekifftem Zustand für die Arbeitsgerichte also keineswegs Neuland.

Mehr zum Thema Cannabiskonsum am Arbeitsplatz erfahren Sie im nächsten Artikel.

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AuthorHolger Lehmann