Am 23.9.2016 ist Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck in der Sitzung des Wahlausschusses zum stellvertretenden Wahlleiter bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Landes PsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz berufen worden.
Die Landes PsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz wurde 2002 gegründet und ist die berufsständische Vertretung von ca. 1.700 Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, die in Rheinland-Pfalz arbeiten.
Die Vertreterversammlung besteht aus 25 Mitgliedern. Darunter müssen mindestens drei aus der Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sein. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Kammermitgliedern in freier, gleicher, geheimer, unmittelbarer und schriftlicher Wahl gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung:
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der LPK und befasst sich mit allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und entscheidet darüber.