Gemeinsam mit Herrn Dipl. Pflegewirt Müller stellt Rechtsanwalt Schabbeck am 22.09.2016 anlässlich des 40. Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie e. V. die Änderungen im Strafgesetzbuch aufgrund des Antikorruptionsgesetzes vor.
Die Referenten wiesen darauf hin, dass ihrer Ansicht nach durch das Gesetz sich Wesentliches nicht ändern würde. Dies läge darin begründet, dass er der § 299 a und b StGB mit je weiteren Änderungen dazu führen sollten, dass der Wettbewerb gesondert geschützt würde. Die entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Berufsordnung Ärzte, sei aber unverändert geblieben. Es ändere sich zu diesem Bereich nichts. Auch die Strafbarkeit sei für die allermeisten Wettbewerbseingriffe unverändert, da hier sich die Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits mit der Betrugsstrafbarkeit und der Untreue geholfen habe.
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