Es fing alles ganz harmlos an. Während die Eltern des Mandanten zusammen saßen zündelten die Kinder. Der „Gegner“, Spielkamerad des Mandanten, ging in den Keller und holte dort Spiritus. Der Spielkamerad spritzte Spiritus in die offene Flamme. Es kam zu einer Stichflamme und unser Mandant zog sich Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht zu. Die Kinder waren beide 7 Jahre alt. 

Die AXA als Haftpflichtversicherer der Eltern des Spielkameraden berief sich zunächst darauf, nichts bezahlen zu müssen, da die Kinder gemeinsam gespielt hatten und überhaupt eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorläge. Diese Position musste die AXA dann aufgrund der Argumentation der VSZ Rechtsanwälte in der Folge aufgeben. Die AXA bot zunächst 15.000,00 € Schadensersatz an. Nach einem langen Kampf und Jahre später konnte der Fall mit einer Zahlung von insgesamt 95.000,00 € Schadensersatz hier abgelegt werden. Wesentlich war, dass sich unser Mandant Verbrennungen zweiten Grades zugezogen hatte, die über einen langen Zeitraum versorgt werden mussten und die im Reifeprozess des Mandanten zu Verzögerungen einerseits führten und andererseits einen sehr hohen Zeitaufwand bei der Mutter verlangten. Alles Argumente, die die AXA zunächst nicht sehen wollte, den sie sich allerdings zuletzt fügen musste.