Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte zum Amtsgericht Frankenthal den Mandanten von VSZ Rechtsanwälte angeklagt. Dieser sollte für den Tod eines seiner Patienten verantwortlich sein. Dies behauptete die Staatsanwaltschaft Frankenthal unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Rechtsmedizin Mainz. Im Verfahren konnten die Aussagen der Rechtsmedizin Mainz, welche den Mandanten stark belasteten, entkräftet werden, so dass das Amtsgericht Frankenthal den Mandanten freigesprochen hat.
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