Im Rahmen einer Routinearbeit war es in Mannheimer Hafen zur Explosion eines Tankzuges gekommen. In Folge der Explosion war nahezu das gesamte Dach der Halle abgedeckt. Nur einem glücklichen Zufall war es zu verdanken, dass die Mitarbeiter überlebten und nicht auch in der Umgebung die Explosion weitere Kettenreaktionen in den vor Ort befindlichen Tanks mit sich gebracht hat. Trotz des entsprechenden Arbeitgeberprivilegs, das eigentlich dazu führt, dass Arbeitgeber kein Schmerzensgeld bei Betriebsunfällen bezahlen müssen, konnte im vorliegenden Fall für den Mandanten eine Schadensersatzleistung erreicht werden.
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