Sanitätshaus und Phlebologe dürfen zusammenarbeiten

csm_cover-2394_09e661e6bd.jpg

Neue Veröffentlichung zum Kölner Urteil der Zulässigkeit von Kooperationen: In der vierten Ausgabe des Jahres 2016 der Zeitschrift „Phlebologie“ wird auf Seite 266 unter dem Titel „Sanitätshaus und Phlebologe dürfen zusammenarbeiten“ gemeinsam mit Herrn Dipl. Pflegewirt Müller die Frage der als schwierig geltenden Kooperation zwischen Ärzten und medizinischem Fachhandel thematisiert. Im Artikel wird ausgeführt, worauf zu achten ist, um nicht in die Nähe unzulässiger Patientenzuweisung zu geraten.

phlebologie_2013_01.jpg

In der ersten Ausgabe des Jahres 2016 der Zeitschrift „Phlebologie“ ist auf Seite 54 unter dem Titel „Ärzte unter Generalverdacht – Kooperation in Zeiten des neuen § 299 a StGB“ gemeinsam mit Herrn Dipl. Pflegewirt Müller erneut ein Statement sowie eine „Kurzanleitung“ zur Gefahr die sich durch die Gesetzesreform ergibt veröffentlicht worden. Daneben zeigt auch dieser Artikel Lösungsvorschläge auf.