Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Jan Schabbeck, Fachanwalt für Medizinrecht beim MTD-Verlag.
(MTD 05/2017) Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofes machen es klar: Bei einer unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Sanitätshaus und Arzt oder Krankenhaus droht auch die Bestrafung der Beteiligten wegen Betruges oder Untreue.
Dies birgt nach Auffassung der Autoren deutlich größere Risiken als die neuen Paragrafen des Antikorruptionsgesetzes.