Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck stellen ihr neues „Praxishandbuch Pflegerecht“ vor
Das erst kürzlich erschienene „Praxishandbuch Pflegerecht“ wurde am 28. September im Wildpark in Ludwigshafen vorgestellt. Rund 70 geladene Gäste – darunter auch Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – wurden hier von den Autoren Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck mit Sekt, Pfälzer Häppchen und dem ein oder anderen erlesenen Wein aus der Pfalz vom Weingut Reuther aus Weisenheim am Sand empfangen.
Das rund 400 Seiten starke „Praxishandbuch Pflegerecht“ der Autoren Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Jan P. Schabbeck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht (VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB), beantwortet alle rechtlichen Fragen, die Pflegefachpersonen und Führungskräfte in der Pflege in ihrem Arbeitsalltag bewegen: Was dürfen Arbeitgeber und was nicht? Was dürfen Arbeitnehmer und was nicht? Welche Handlungen und Tatbestände in der Pflege haben strafrechtliche Relevanz? Worauf muss ich als Pflegefachperson achten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen? Wogegen sollte man versichert sein und was gegen Schichten tun, die nicht dem Dienstplan entsprechen?
Auf all diese Fragen – die alle Pflegekräfte umtreiben – aus dem Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Strafrecht, Delegationsrecht, Betäubungsrecht, zu Abrechnungsbetrug, Kostenträgern und Pflegekammern und vielem mehr werden in diesem neuen Standardwerk ganz praxisorientiert und verständlich Antworten gegeben.
Erhältlich ist das beim Verlag „medhochzwei – Medien für das Gesundheitswesen“ erschienene Buch unter https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/ProduktDetail/praxishandbuch-pflegerecht-buch-978-3-86216-461-5.