Trennung? Diese 10 Punkte sollten Sie unbedingt beachten!
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Eine Trennung wirft viele Fragen auf. Welche Rechte habe ich? Welche finanziellen Folgen drohen? Wie sieht es mit Unterhalt und Sorgerecht aus? Diese 10 Punkte helfen Ihnen, gut vorbereitet zu sein.
Die 10 wichtigsten Fragen
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In Deutschland kann eine Ehe grundsätzlich erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres geschieden werden. Dieses beginnt mit der Trennung der Eheleute.
Hierzu ist zunächst erforderlich, dass einer der Ehegatten dem anderen Ehegatten einen Trennungsentschluss mitgeteilt hat und dass die eheliche Gemeinschaft nicht länger fortgeführt wird. Dies kann man am einfachsten erreichen, indem die räumliche Trennung vollzogen wird, d. h., dass einer der Ehegatten aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht.
Es ist jedoch auch möglich, sich innerhalb der Ehewohnung zu trennen und damit das Trennungsjahr einzuläuten. Wichtig ist hier jedoch, dass eine strikte Trennung von Tisch und Bett eingehalten wird. Das bedeutet, dass es keine gegenseitige Übernahme mehr von Aufgaben innerhalb des Haushaltes geben darf, wie beispielsweise kochen, einkaufen oder Wäsche waschen. Es darf auch nicht mehr gemeinsam gegessen oder gar in einem Bett geschlafen werden. Im Fall der Trennung innerhalb der Ehewohnung empfiehlt es sich, dass die Ehegatten den Tag der Trennung schriftlich fixieren.
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Grundsätzlich bleibt es auch im Falle einer Trennung oder Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht für die Kinder.
Die Eltern müssen sich somit weiterhin über alle Belange, die Kinder betreffend, einigen. Insbesondere muss ein Konsens darüber bestehen, bei wem die Kinder zukünftig leben sollen. Falls dies im Zuge der Trennung nicht gelingen sollte, besteht die Möglichkeit, zur Klärung einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht zu stellen.
Entscheidend ist hierbei mitunter, wer in der Ehezeit bereits die Hauptbetreuungsleistung für die Kinder erbracht hat sowie, im Zuge der Kontinuität, bei wem die Kinder seit der Trennung leben. Demjenigen Ehepartner, bei dem die Kinder nicht leben, ist sodann ein Umgangsrecht einzuräumen. Üblicherweise findet dies im 14-tägigen Rhythmus an den Wochenenden und in der Hälfte der Ferien statt. Weitergehende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich.
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Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ist dem anderen Elternteil zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet. Die Höhe des geschuldeten Unterhalts richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen unter Anwendung der Düsseldorfer Tabelle.
Ein Verzicht des Elternteils, der seinen Unterhaltsbeitrag durch Pflege und Erziehung der Kinder leistet, auf die Zahlung des Kindesunterhalts ist nicht zulässig. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf die Erstellung eines Unterhaltstitels, aus dem sodann im Falle der Einstellung der Zahlungen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Ein solcher Titel kann für minderjährige Kinder kostenfrei beim Jugendamt, aber auch durch notarielle Urkunde oder durch gerichtlichen Beschluss des Familiengerichts, erstellt werden.
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Ab dem Zeitpunkt der Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft der Ehescheidung steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen unter Umständen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu. Die Prüfung und Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist komplex und sollte einem Anwalt übertragen werden.
Wichtig zu wissen ist hier, dass die Unterhaltsverpflichtung erst dann einsetzt, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Anspruch geltend gemacht hat. Das bedeutet, dass rückwirkend auf den Trennungszeitpunkt kein Unterhalt geschuldet wird. Um hier nicht wertvolle Zeit und auch Geld zu verlieren, empfiehlt es sich, möglichst schnell nach der Trennung bestehende Unterhaltsansprüche prüfen und berechnen zu lassen.
Da Ehegatten häufig nicht gut über die Einkommensverhältnisse ihrer Ehegatten informiert sind, geht der Rechtsanwalt hier in zwei Schritten vor. Zunächst wird der unterhaltsverpflichtete Ehegatte zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert. Die Erteilung dieser Auskunft ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung. Sobald diese vorliegen, wird dann der konkret geschuldete Unterhalt berechnet und geltend gemacht.
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Oftmals existieren gemeinsame Konten, auf die die laufenden Einnahmen eingehen. Im Zuge der Trennung empfiehlt es sich, die finanziellen Verhältnisse klar zu trennen und getrennte Konten zu führen. Beachten Sie jedoch, dass Guthaben auf gemeinsamen Konten zum Zeitpunkt der Trennung beiden Ehepartnern hälftig zustehen.
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Probleme können auch bei der Frage entstehen, wer die Wohnung oder das Haus, welches die Ehepartner während der Ehe gemeinsam bewohnt haben, nach der Trennung weiter bewohnen soll. Zu klären ist überdies die Aufteilung des Hausrats.
Sofern sich die Ehepartner hierüber nicht einigen können, kann auch diesbezüglich eine Klärung über das Familiengericht herbeigeführt werden. Hier ist zu beachten, dass dem Ehepartner, der die Kinder betreut, regelmäßig der Vorrang eingeräumt wird.
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Im Trennungsjahr ist noch die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten zur Einkommenssteuer möglich. Diese ändert sich im Folgejahr der Trennung.
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Die Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehegatten endet mit der rechtskräftigen Scheidung.
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Bestehende Kredite müssen weiterhin bedient werden, unabhängig von der Trennung.
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Wichtige Dokumente wie Einkommensnachweise, Steuerunterlagen und Ehevertrag sollten frühzeitig bereitgelegt werden.
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Rechtsanwältin
Angela König
Spezialisiert auf Familienrecht und Scheidungsrecht
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