Sorge- und Umgangsrecht
Sofern Sie eine Trennung und Ehescheidung beabsichtigen, ist auch darüber zu entscheiden, was mit den gemeinsamen Kindern geschieht. Es ist darüber zu befinden, wo die Kinder leben sollen und wer der Beteiligten zukünftig über die Belange der Kinder entscheiden soll oder ob weiterhin eine gemeinsame Basis dahingehend besteht, Angelegenheiten, die die Kinder betreffen, gemeinsam zu entscheiden.Auch könnte das Umgangsrecht des nicht die Kinder betreuenden Ehegatten zum Problem werden.
Kindesunterhalt
Die Unterhaltsansprüche zur Deckung des Lebensbedarfs des Kindes rücken zudem häufig in den Fokus. Wir beraten Sie ausführlich zur Höhe der Unterhaltsansprüche, die sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern richten. Die Düsseldorfer Tabelle stellt insofern eine Richtlinie dar. Weiterhin bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der gerichtlichen und zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Downloads zum Rechtsgebiet:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/index.php