Scheidung ohne Anwalt– Ist das möglich?
Insbesondere dann, wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll und darüber hinaus keinerlei weitere Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung bestehen (sog. einvernehmliche Scheidung), stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob das Scheidungsverfahren nicht auch ohne die Einschaltung eines Anwalts erfolgen kann, schließlich könnten dadurch zusätzliche, in den Augen vieler Beteiligter „unnötige“ Rechtsanwaltskosten gespart werden.
Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält, dass eine Scheidung ohne Anwalt durchgeführt werden kann und bei der Recherche im Internet durchaus der Eindruck entstehen kann, dass eine Scheidung sogar „online“ möglich ist, macht das Gesetz diesem vielfachen Wunsch einen Strich durch die Rechnung.
Die Ehe kann in Deutschland nur vor dem Familiengericht geschieden werden. Die Scheidung muss dabei von mindestens einem der Ehegatten gerichtlich beantragt werden. Der erforderliche Scheidungsantrag kann allerdings nur und ausschließlich von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Durch diesen gesetzlich geregelte Anwaltszwang (§ 114 FamFG) ist eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt nicht möglich.