Ehescheidung
Ist eine Trennung und Scheidung der Ehe beabsichtigt, stellen sich viele Fragen. Wir beraten Sie im Hinblick auf eine optimale Herangehensweise an die einzelnen Problemfelder und zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten auf. Wir stehen Ihnen in Ihrem Scheidungsverfahren zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und durchzusetzen.
Versorgungsausgleich
Die Rentenanwartschaften, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, werden im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Beteiligten aufgeteilt. Dabei wird die Höhe der jeweiligen Anwartschaften verglichen und die Hälfte der sich daraus ergebenden Differenz zu Gunsten desjenigen ausgeglichen, der während der Ehezeit weniger Anrechte auf eine Altersversorgung erworben hat.
Zugewinnausgleich
Sofern die Beteiligten in dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist im Scheidungsfalle neben den Anrechten auf Altersversorgung der Zugewinn auszugleichen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehezeit getrennt. Im Falle einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs der Beteiligten während der Ehezeit verglichen. Soweit das Vermögen des einen Ehegatten das Vermögen des anderen übersteigt, wird die sich daraus ergebende Differenz hälftig geteilt und auf den weniger vermögenden Ehegatten übertragen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Ansprüche.
Trennungsunterhalt
Bereits in dem Trennungsjahr bis zum Rechtskraft der Scheidung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Unterhaltsansprüche gegen Ihren getrennt lebenden Ehegatten zustehen. Wir beraten Sie anhand der Einkommensverhältnisse der Beteiligten über die Höhe und die Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche.
Nachehelicher Unterhalt
Auch nach der Rechtskraft der Scheidung können Ihnen trotz der Grundsatzes der Eigenverantwortung im Falle von Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Gebrechen oder Erwerbslosigkeit weiterhin Unterhaltsansprüche gegen Ihren geschiedenen Ehegatten zustehen. Wir helfen Ihnen auch insoweit mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zeigen Ihnen anhand umfassender Unterhaltsberechnungen Ihre Rechte auf.
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